Amtliche Notierung


Die Kursnotierung eines zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieres bezeichnet man als amtliche Notierung. Damit ein Wertpapier zum Amtlichen Handel zugelassen wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein wie zum Beispiel die Veröffentlichung der jährlichen Bilanz.

 

 

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