Kfz Versicherung Kündigung und Wechsel

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Kfz Versicherung zu kündigen und zu wechseln. So gibt es die Möglichkeit der normalen Kündigung. So kann man eine Kfz Versicherung mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende kündigen. Die meisten Autoversicherungsverträge laufen bis Ende des Jahres.

So muss also bei den meisten Autoversicherungs Policen eine Kündigung bis Ende November beim alten Versicherer eingegangen sein. Ist die Kündigung bis Ende November nicht eingegangen, dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Neben der normalen Kündigung hat man in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. So das ein Wechsel der Autoversicherung bei eintreffen einer der Fälle auch mitten im Jahr möglich ist. So hat man ein Sonderkündigungsrecht wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Nachdem man die Mitteilung über die Erhöhung der Prämie bekommen hat, hat man einen Monat lang Zeit die Versicherung zu kündigen.

Des weiteren besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung im Schadensfall. Nachdem der Versicherer die Verhandlungen über die Entschädigungen beendet, die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, hat man einen Monat lang die Möglichkeit den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Eine weitere Möglichkeit den Versicherer zu wechseln ist, bei einem Wechsel des Fahrzeugs. So endet die aktuelle Autoversicherung mit abmelden des Fahrzeugs. Ein neues Fahrzeug muss nicht beim alten Versicherer versichert werden, sondern man frei entscheiden bei welchen Versicherer man das neue Auto versichern möchte.

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