Abgeltungssteuer ab Januar 2009
Ab nächstes Jahr gilt die neue Abgeltungsteuer. Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren und auch Zinsen und Dividenden, müssen ab Januar 2009 mit einen einheitlichen Steuersatz von 25% versteuert werden zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Diese Regelung gilt für alle Zinsanlagen und für alle Wertpapiere die ab 2009 neu gekauft werden. Bei älteren Wertpapieren die vor 2009 gekauft wurden, gilt wenn die Spekulationsfrist von einen Jahr bei Verkauf abgelaufen ist sind die Kursgewinnen von den Wertpapieren steuerfrei.
Abgeltungssteuer muss nur auf Beträge gezahlt werden die über den Sparerpauschbetrag liegen. Der Sparerpauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Ehepaare bei 1602 Euro.