Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen im nächsten Jahr
Im nächsten Jahr in 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 44100 Euro und bei 48600 liegt die Krankenversicherungspflichtgrenze. Drei Jahre in Folge muss man als Arbeitsnehmer, über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegen damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
In Westdeutschland bei 64800 Euro und in Ostdeutschland bei 54600 Euro liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung ab nächstes Jahr.