Gesetzliche Unfallversicherung Änderungen 2009

Im nächsten Jahr in 2009 gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung ein paar Änderungen.

An die gesetzliche Unfallversicherung muss der Arbeitgeber, ab nächsten Jahr die Daten jedes einzelnen Angestellten melden und die Daten müssen vom Arbeitgeber ab nächsten Jahr an die Einzugsstellen der Krankenkassen gemeldet werden.

Eine weitere Änderung ist das der Beitrag zum Insolvenzgeld, der bisher von den Unfallkassen & Berufsgenossenschaften eingezogen wurde, ab nächstes Jahr an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen, einmal im Monat vom Arbeitgeber überwiesen werden muss.

Die Möglichkeit ehrenamtliche Funktionäre sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern, besteht für Vereine schon seit 2005, ab nächstes Jahr besteht die Möglichkeit auch für politische Parteien.

Tagesgeld Vergleich
Zinsen von bis zu 4,50% p.a.
Festgeld Vergleich
Zinsen von bis zu 4,50% p.a.
Autoversicherung Vergleich
über 180 Tarife im Vergleich
Krankenkassen Vergleich
über 730 Tarife im Vergleich
Wertpapierdepot Vergleich
Girokonto Vergleich
Gas Tarife Vergleich
Strom Tarife Vergleich
DSL Tarife Vergleich
Prepaid Tarife Vergleich
Kredit Vergleich
Geschäftskonto Vergleich

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