Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung

Bei einer Pleite Ihrer Bank sind Sparer in Zukunft besser geschützt. So wird die gesetzliche Einlagensicherung ab dem 01.07.2009 angehoben. Bisher war es so das die gesetzliche Einlagensicherung bei 20.000 Euro lag und ein Selbstbehalt in Höhe von 10% existierte.

Ab dem 1 Juli wird der Selbstbehalt abgeschafft und der Haftungsbetrag liegt bei 50.000 Euro. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind auch noch viele Banken Mitglieder in freiwilligen Einlagensicherungsfonds. So das Ihr Guthaben bei vielen Banken auch bei höheren Beträgen abgesichert sind.

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