Flashmobs – Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden – HDE legt Verfassungsbeschwerde ein
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) teilte heute mit, das der HDE gestern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, das der Gewerkschaft Verdi erlaubt hat in Tarifauseinandersetzungen mittels sogenannter Flashmobs Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden zu organisieren.
Der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris erklärte dazu, “Flashmobs, also das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern durch Gewerkschaftler und zur Unterstützung herbeigerufene, handelsfremde Aktivisten, sind keinesfalls zulässige Instrumente von Tarifstreitigkeiten. Sie sind nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. Deshalb sehen wir in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.”