Bundestag beschließt Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme

Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme beschlossen. Eine abschließende Beratung über das Gesetz findet man 26.03.2010 im Bundesrat statt. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte April in Kraft treten.

So wurde beschlossen das der Bund dieses Jahr krisenbedingte Einnahmeausfälle der Arbeitslosen- und der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zuschüssen ausgleicht. So bekommt die Bundesagentur für Arbeit am Ende Jahres einen Defizitzuschuss. Im Moment wird von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Fehlbetrag in Höhe von 12,80 Milliarden Euro gerechnet. Einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro, erhält die gesetzliche Krankenversicherung.

Ein weiterer Punkt der beschlossen wurde, ist die Anhebung des Schonvermögens für die Altersvorsorge von Hartz IV Empfänger. So erhöht sich das Schonvermögen von aktuell 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro pro Lebensjahr. Der Bund rechnet mit Mehrkosten im laufenden Jahr von 500 Millionen Euro.

Des weiteren wurden beschlossen das für die Jahr 2010 und 2011 ein Ausgleich für die schwierige Einnahmen- beziehungsweise Liquiditätssituation der Landwirte geschaffen wird. So stellt der Bund 2010 hierfür 425 Millionen Euro zur Verfügung und für 2011 325 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch Hilfen für die Milchviehhalter, wie das so genannte “Grünlandmilchprogram”.

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