Krankenkassen Zusatzbeiträge – Hartz IV – Wer zahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit informierte gestern, das die Zusatzbeiträge von Beziehern von Hartz IV im Härtefall übernommen werden. So kann der Zusatzbeitrag bei Beziehern von Hartz IV, durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn ein Wechsel zu einer Krankenkasse die keinen Zusatzbeitrag nimmt, eine besondere Härte darstellt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.

Die Bundesagentur für Arbeit teilte weiter mit, das es in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun weitere Härtefall Situationen gibt, in der ein Krankenkassenwechsel nicht zwingend erforderlich ist. So zählen zu diesen weiteren Härtefall Situationen:

– das die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur,
– das bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten oder
- das ein Wechsel der Krankenkasse den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten würde.

Der Leistungsempfänger muss die besondere Härte nachweisen. Die Antragsformulare bekommt man bei den Grundsicherungsstellen oder online auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

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