BaFin: Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
Ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorübergehend untersagt.
Des weiteren wurden auch verboten so genannte Credit Default Swaps (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen (ungedeckte CDS).
Die BaFin hat des weiteren ungedeckte Leerverkäufe von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche untersagt:
-AAREAL BANK AG
-ALLIANZ SE
-COMMERZBANK AG
-DEUTSCHE BANK AG
-DEUTSCHE BÖRSE AG
-DEUTSCHE POSTBANK AG
-GENERALI Deutschland HOLDING AG
-HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
-MLP AG
-MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG
Diese Verbote gelten nach Informationen der BaFin vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011.