Wechsel in die Private Krankenversicherung soll ab 2011 einfacher werden

Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird für Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, ab dem Jahre 2011 einfacher werden. So muss man nach der aktuellen Regelung 3 Jahre in Folge mit dem Brutto Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

Nach den Plänen der Bundesregierung, müssen Angestellte die von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln wollen, ab 2011 nur noch 1 Jahr lang mit dem Jahres Bruttojahres Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt aktuell bei 49.950 Euro.

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