Luftverkehrssteuer gilt seit Anfang September für Buchungen mit Abflugdatum 2011
Die Luftverkehrssteuer, die für Ticketverkäufe und Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab 01.01.2011 gilt, gilt bereits mit dem Tag des Kabinettsbeschluss, das heißt dem 01. September. Das heißt die Luftverkehrsteuer wird schon auf Buchungen, die ab Anfang September mit Abflugdatum 2011 getätigt werden erhoben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Unternehmen die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Ticketpreise aufschlagen und so direkt an die Passagiere weitergeben werden.
Die Höhe der Luftverkehrssteuer ist abhängig von der Entfernung. So liegt sie zwischen 8 Euro bis hin zu 45 Euro. So gelten folgende Steuersätze:
8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km), also für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.
25 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 2 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 2.500 bis maximal 6.000 km), in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.
45 Euro für Flüge in andere Länder (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 6.000 km), etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.