Rund 361.000 Auszubildende erhalten höhere finanzielle Unterstützung
Rund 361.000 junge Menschen in Ausbildung, erhalten rückwirkend zum 1. August 2010 mehr Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld. Einen Anspruch auf diese Leistungen haben Auszubildende, bei denen der eigene Lohn oder das Einkommen der Eltern nicht reichen um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
So steigen um 2% die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und bei Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Des weiteren steigen um 3% die Freibeträge bei der Anrechnung von Ausbildungsvergütung oder Einkommen der Eltern. Zusätzlich werden die staatlich geförderten Beiträge zur Riester-Rente vom anzurechnenden Einkommen freigestellt.