Silvester: Welche Versicherung für welchen Schaden einspringt
Heute Nacht werden Millionen von Feuerwerksraketen in den Mitternachtshimmel zischen und das neue Jahr begrüßen. Was ist aber wenn was passiert, wer zahlt den Schaden?
Ein klassisches Beispiel für einen Silvesterschaden sind zerfetzte Briefkästen am Neujahrsmorgen, die durch einen Böller zerfetzt wurden. Der Übeltäter lässt sich selten feststellen. In so einen Fall sollten sich Hauseigentümer an ihre Wohngebäudeversicherung wenden, teilte der Bund der Versicherten. So reguliert diese den Schaden.
Verirrt sich eine Silvesterrakete durchs Fenster ins Wohnzimmer und zum Beispiel der Teppich unter dem Esstisch geht in Flammen auf und der Versursacher ist nicht feststellbar. Dann sollten sich Wohnungsinhaber nach Informationen des Bund der Versicherten an den Hausratversicherer wenden. Der kümmert sich um den Schadenersatz.
Ein weiteres häufig auftretendes Ereignis in der Silvester Nacht ist ein explodierender Silvesterböller unter dem Auto. Bleibt man als Fahrzeughalter auf dem dabei möglicherweise am Unterboden entstanden Schaden sitzen? Keineswegs“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten, „dafür tritt die Teilkaskoversicherung ein. Mit der Schadensregulierung ist zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings muss eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.“
Der Bund der Versicherten rät des weiteren, das man wenn man selbst aktiv mit Raketen und Böller das neue Jahr begrüßen möchte, das man eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte. Den die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn man im Eifer des Silvestergefechts einen Schaden anrichtet