Volksfestbesuch kann teuer werden bei Alkohol am Steuer

Im Herbst finden viele Volksfest stand. Unter anderem startete heute das größte Volksfest der Welt, das Münchner Oktoberfest. Während der Volksfestzeit müssen Autofahrer mit verstärkten Verkehrskontrollen rechnen. Wer bei einem Volksfestbesuch auf Bier nicht verzichten möchte, sollte lieber öffentliche Verkehrsmittel benutzen, rät der ADAC.

Schon bei 0,5% Promille Blutalkohol droht ein Fahrverbot und zusätzlich vier Punkte im Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mit Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug belangt, darauf hingewiesen hat der ADAC.

Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.

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