Änderungen 2012: Das ändert sich im neuem Jahr

Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. So ändern sich im Jahre 2012 im finanziellen Bereich einige Sachen, so unter anderem steigt der Hartz IV Satz und der Beitragssatz zur Rentenversicherung fällt. Einen Überblick über ein paar der Änderungen finden sie nachfolgend.

Gesetzliche Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt um 0,3%. So fällt der Beitragssatz zum 1. Januar 2012 von 19,9% auf 19,6%. Eine Änderung gibt es auch bei der Beitragsbemessungsgrenze. So steigt diese in der gesetzlichen Rentenversicherung West von 5.500 Euro monatlich auf 5.600 Euro monatlich. Keine Änderung gibt es bei der Beitragbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Ost. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze weiterhin bei 4.800 Euro monatlich.

Zeitarbeit

Ab dem 1. Januar 2012 gilt in der Zeitarbeit erstmals ein Mindestlohn. Dieser liegt bei 7,01 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern und bei 7,89 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern. Eine Erhöhung des Mindestlohnes gibt es am 1. November 2012. So steigt der Mindestlohn am 1.11.2012 auf 7,50 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern und auf 8,19 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern. Die entsprechende Verordnung gilt bis Ende des Jahres 2013.

Bank of Scotland - Tagesgeld

Ausgleichsabgabe

Ab dem nächsten Jahr steigt die Ausgleichabgabe. Diese muss von privaten und öffentlichen Arbeitgebern mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen verrichtet werden, wenn diese weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. So ist für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Aktuell beträgt diese:

3% bis unter 5%: 105€
2% bis unter 3%: 180 €
0% bis unter 2%: 260 €

Ab dem 1. Januar 2012 beträgt diese:

3% bis unter 5%: 115 €
2% bis unter 3%: 200 €
0% bis unter 2%: 290 €

Hartz IV Sätze

Ab dem nächsten Jahr steigt der Hartz IV Satz. So steigt der Hartz IV für Alleinlebende von 364 Euro im Monat auf 374 Euro. Es steigen des weiteren die Sätze in den Regelbedarfsstufen 2, 3 und 6. So steigt der Satz in der Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften) um 9 Euro auf 337 Euro monatlich, der Satz in der Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) um 8 Euro auf 299 Euro monatlich und der Satz in der Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahren) um 4 Euro auf 219 Euro monatlich.


comdirect

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag lag bisher bei 920 Euro. Dieser steigt nun auf 1.000 Euro. Der neue Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro gilt bereits rückwirkend für 2011.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Es war geplant das die elektronische Lohnsteuerkarte zum Jahr 2012 kommt. Diese wurde verschoben. So kommt die elektronische Lohnsteuerkarte erst zum Anfang des Jahres 2013. Damit ist die bisherige Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 weiterhin gültig.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze und auch die Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze bis zu der maximal prozentual vom Einkommen ein Beitrag gezahlt werden muss. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Berechnung des Beitrages nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr bei 3825 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Liegen Arbeitnehmer mit ihrem Gehalt 1 Jahr lang über diese Grenze, dann können sie in die die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im nächsten Jahr bei 50.850 Euro jährlich.

Pfändungsschutz

Ab dem 1. Januar 2012 ist ein Pfändungsschutz beim Bankkonto nur noch über das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) möglich. Wenn man bereits von einer Pfändung bedroht ist oder eine Pfändung droht und man noch kein Pfändungsschutzkonto hat, sollte man schnellstmöglich sein normales Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.