Testamentsregister: Zentrales Testamentsregister in Berlin kaum bekannt

Nur wenige Deutsche kennen das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Das Zentrale Testamentsregister in Berlin wurde am 1. Januar 2012 neu eingeführt. Bei einer Erhebung der Postbank, gaben 75% der Befragten an, gar nicht zu wissen wie die neue Form der Testamentshinterlegung funktioniert. Nur vier von hundert Befragten kennen die Funktionsweise „ziemlich genau“, 17 Prozent glauben, dies „ungefähr“ zu wissen. Keine Angaben machten bei der Erhebung 4% der Befragten.

Das Zentrale Testamentsregister führt seit Anfang diesen Jahres die Bundesnotarkammer, damit Nachlassgerichte in Sterbefällen schneller Entscheidungen treffen können. Alle amtlich verwahrten Urkunden, die erbfolgerelevante Sachverhalte regeln, sind in Berlin zentral registriert. Durch Notare, die Testamente beurkunden, erfolgt automatisch die Registrierung. Bei eigenhändigen Testamenten, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, müssen die Amtsgerichte das Zentrale Testamentsregister informieren.

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