Änderungen 2016: Das bringt das neue Jahr

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr bringt auch im finanziellen Bereich wieder einige Änderungen mit sich. Den Überblick über einige Änderungen im Finanz Bereich finden Sie nachfolgend:

1. Innerdeutsche Überweisungen: Internationale Kontonummer (IBAN) wird Pflicht

Ab Februar des nächsten Jahres benötigt man für innerdeutsche Überweisungen zwingend die IBAN Nummer. So haben ab Februar 2016 Bankleitzahlen und Kontonummern endgültig ausgedient. So dürfen Banken ab dem 1. Februar 2016 Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr ausführen.

2. Girokonto für jedermann

Alle Banken die ein Girokonto für Privatpersonen in Ihrem Angebot haben, sind ab dem nächsten Jahr verpflichtet, ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen für jedermann zu eröffnen. Auf dieses Konto ein Anrecht haben alle Personenn, die ein Aufenthaltsrecht in der EU haben. Dieses gilt neben Erwerbs- und Obdachlosen, auch für alle in Deutschland registrierten Asylbewerber und Flüchtlinge, informierte die Postbank.

Dieses Basiskonto wird als ein Bankkonto auf Guthabenbasis geführt, so kann man bei diesem Konto also nicht ins Minus gehen. Neben Einzahlungen und Auszahlungen sind auch Überweisungen und Lastschriften bei diesem Konto erlaubt.

Um das Basiskonto zu eröffnen, genügt es, wenn Flüchtlinge ein von den Ausländerbehörden bestätigtes Schreiben mit ihren persönlichen Daten vorlegen, die allerdings nicht auf eigenen Angaben der Personen beruhen dürfen. Ein Pass ist somit nicht zwingend erforderlich.

3. Grundsicherung steigt

In der Grundsicherung steigen zum Beginn des neues Jahres die Leistungssätze. So erhält zum Beispiel, ein Alleinstehender Mann ab dem 1. Januar 2016 404 Euro monatlich, das sind 5 Euro mehr als bisher. Sie finden nachfolgend einen Überblick über die ab Januar 2016 geltenden Leistungssätze:

-> Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehend/Alleinerziehend): 404 Euro
-> Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften): 364 Euro
-> Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer): 324 Euro
-> Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren): 306 Euro
-> Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahren): 270 Euro
-> Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahre): 237 Euro

4. Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen allgemeinen Rentenversicherung steigt zum Beginn des Jahres 2016 die Beitragsbemessungsgrenze. So steigt diese Grenze im Osten Deutschlands um 200 Euro von 5.200 Euro im Monat auf dann 5.400 Euro und in den westlichen Bundesländern um 150 Euro von 6.050 Euro auf dann 6.200 Euro.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei 7.650 Euro im Monat und im Osten bei 6.650 Euro im Monat.

5. Arbeitslosenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze hier zum Beginn des Jahres 2016 in den östlichen Bundesländern um 200 Euro von 5.200 Euro im Monat auf dann 5.400 Euro und in den westlichen Bundesländern um 150 Euro von 6.050 Euro auf dann 6.200 Euro.

6. Gesetzliche Krankenversicherung: Höhere Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im nächsten Jahr, sowohl die Höhe der Versicherungspflichtgrenze, als auch die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitreigsbemessungsgrenze steigt von aktuell 49.500 Euro auf dann 50.850 Euro im Jahr und die Versicherungspflichtgrenze steigt von von 54.900 Euro auf dann 56.250 Euro im Jahr.

7. Rürup Rente – Höhere steuerliche Förderung

Ab dem nächsten Jahr steigt die steuerliche Förderung für Rürup Renten Verträge weiter an. Bis zu einen Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledige und 40.000 Euro bei Verheirateten können ab dem nächsten Jahr 82% der Einzahlungen steuerlich abgesetzt werden.

8. Steuerlicher Kinderfreibetrag steigt

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt weiter. In Sommer diesen Jahres gab es eine Erhöhung um 144 Euro.

Ein weitere Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages um 96 Euro gibt es zum Beginn des neuen Jahres. Damit liegt der steuerliche Kinderfreibetrag zum Beginn des neuen Jahres bei 7.248 Euro je Kind.

9. Einkommenssteuer: Höherer steuerlicher Grundfreibetrag

Zu Beginn des neues Jahres steigt der steuerliche Grundfreibetrag. So steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro. Damit liegt der steuerliche Grundfreibetrag im nächsten Jahr bei 8.652 Euro.

10. Briefe: Mehr Porto ab 2016 bei der Post

Die Post erhöht zum Beginn des neuen Jahres deutlich die Preise für Briefe. So steigt der Preis für einen Standardbrief von aktuell 62 Cent auf dann 70 Cent. Von 2,40 Euro auf 2,60 Euro steigt der Preis für einen Maxi Brief. Des weiteren wird auch die Zusatzleistung Einschreiben zum Beginn des neuen Jahres teurer.

11. Wohngeld: Mehr Wohngeld ab Januar

Seit dem Jahre 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr erhöht. Zum 1. Januar 2016 wird das Wohngeld nun erhöht. Es wird bei der Erhöhung des Wohngeldes berücksichtigt, unter anderem der Anstieg der Bruttokaltmieten, der Einkommen und auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform im Jahre 2009.

Nach der Reform gibt es in Deutschland rund 900.000 Haushalte die Wohngeld beziehen. Es befinden sich darunter rund 320.00 Haushalte, die durch die Reform wieder oder neu einen Wohngeld Anspruch erhalten.

Durchschnittlich 115 Euro Wohngeld im Monat erhielt im Jahre 2013 ein zwei Personen Haushalt. Nach der Reform Anfang 2016 bekommt dieser Haushalt im Monat im Durchschnitt 186 Euro.

12. Kindergeld: 2 Euro mehr Kindergeld und Steuer ID ab 2016 Pflicht

Das Kindergeld steigt zum Beginn des nächsten Jahres um 2 Euro. Damit bekommt man ab dem nächsten Jahr fürs erste und zweite Kind jeweils 190 Euro monatlich, fürs dritte 196 Euro monatlich und ab dem vierten Kind 221 Euro je Kind monatlich.

Des weiteren muss man ab dem Jahre 2016 in den Kindergeld Anträgen, die Steuer Identifikationsnummer des Antragsstellers und des Kindes angeben werden. Bei bereits laufenden Kindergeldbezügen, muss man die Identfikationsnummern noch schriftlich der Familienkasse melden, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.

13. Kinderzuschlag: Steigt um 20 Euro

Zum Anfang des neuen Jahres steigt auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener. So steigt dieser Zuschlag um 20 Euro auf dann 160 Euro.