Autoversicherung: Wechsel bei Beitragserhöhung noch möglich durch Sonderkündigungsrecht

Jedes Jahr im November ist in der Autoversicherung die Wechselsaison. So sind zum Ende des Jahres die meisten Autoversicherungsverträge kündbar. Die reguläre Kündigungsfrist liegt bei einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Damit haben mittlerweile die meisten Autofahrer nicht mehr die Möglichkeit eines Wechsel der Versicherung zum Ende von diesem Versicherungsjahres. Ein Wechsel der Autoversicherung ist trotzdem noch möglich, falls Sie in den nächsten Tagen eine Rechnung mit Beitragserhöhung von Ihrer Versicherung bekommen. So hat man ein Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung der Beiträge

Nachdem der Verbraucher von der Beitragserhöhung erfahren hat, kann er innerhalb eines Monats den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres doch noch kündigen, teilte der Bund der Versicherten mit. Man sollte die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung schicken, da man in der Beweispflicht ist, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.

Erst sollte man eine neue Versicherung gefunden haben und hier auch eine Zusage bekommen haben, bevor man den bestehenden Vertrag kündigt. So ist zwar die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung und muss einen angeboten werden, aber dieses gilt bei der Teilkasko und Vollkasko nicht. Hier kann einen der Versicherungsschutz versagt werden, informierte der Bund der Versicherten.