Briefgrundschuld
Ein Form der Grundschuld ist die Briefgrundschuld. Bei der Briefgrundschuld wird neben der Eintragung in das Grundbuch auch noch ein Grundschuldbrief erstellt. Die Wirksamkeit der Grundschuld tritt erst bei Übergabe des Grundschuldbriefes an den Kreditgeber ein. In der Praxis kommt diese Form der Grundschuld selten vor, weil mit der Briefgrundschuld zusätzliche Kosten verbunden sind.