Bürgschaftsvertrag


Unter einen Bürgschaftsvertrag versteht man einen Vertrag der zwischen einen Bürgen und einem Gläubiger abgeschlossen wird, in dem sich der Bürge verpflichete die Schulden eines Dritten zurück zu zahlen an den Gläubiger, wenn der Hauptschuldner die Schulden nicht zurückzahlen kann.

 

 

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