Eigentümergrundschuld
Eine Grundschuld die auf den Namen des Eigentümers des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen ist bezeichnet man als Eigentümergrundschuld.
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Eine Grundschuld die auf den Namen des Eigentümers des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen ist bezeichnet man als Eigentümergrundschuld.