Beitragsbemessungsgrenze


Die Einkommensgrenze bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung prozentual vom Einkommen gezahlt werden müssen nennt man Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen das über der Beitragsbemessungrenze liegt wird nicht zu Berechnung des Beitrages berücksichtigt.

 

 

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