Leistungsfreiheit
Leistungsfreiheit bedeutet das die Versicherung im Schadenfall keine Leistung gegenüber den Versicherungsnehmer erbringen muss, weil vom Versicherungsnehmer eine Obliegenheitverletztung vorliegt, wie zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer bestohlen wurde und er keine Anzeige bei der Polizei erstattet.
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