Mietverlustversicherung
Gebäudeigentümer erhalten im Versicherungsfall von der Mietverlustversicherung den enstandenen Nutzungs- und Mietausfall ersetzt. Die Mietverlustversicherung leistet im Normalfall wenn das Haus durch Sturm, Explosion, Flugkörper, Brand, Blitzschlag oder Rohrbruch beschädigt oder zerstört wurde. Versichert sind folgende Schäden in der Mietverlustversicherung.
Einmal Schäden durch Mietausfall, weil der Mieter wegen dem entstandenen Schaden der durch zum Beispiel einen Rohrbruch entstanden ist, berechtigt ist die Mietzahlung teilweise oder auch ganz zu verweigern. Des weiteren zahlt die Versicherung noch bei Nutzungsausfall für Räume die der Versicherungsnehmer selber nutzt. Als Wert wird hier die ortsübliche Miete genommen. Des weiteren werden auch noch fortlaufende Betriebskosten von der Versicherung im Schadensfall erstattet.
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