Rentengarantie
Unter Rentengarantie versteht man in der privaten Rentenversicherung, das auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers die monatliche Rente weiter geleistet wird an die Hinterbliebenen. Ist zum Beispiel eine Rentengarantie von 20 Jahren vereinbart worden und der Versicherungsnehmer stirbt nach 13 Jahren Leistungsempfang, zahlt die Versicherung noch 7 Jahre die monatliche Rente an die Hinterbliebenen.
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