Selbstbeteiligung


Unter der Selbstbeteiligung versteht man den Teil des Schadens den ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selber zahlen muss. Beispiel sie vereinbaren bei einer Versicherung eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. Bei einen Versicherungsfall mit einen Schadenswert von 900 Euro würde das für Sie bedeuten Sie müssten 500 Euro zahlen und alles was darüber hingeht reguliert die Versicherung bis maximal zur Versicherungssume. In diesem Fall also 400 Euro zahlt die Versicherung.

 

 

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