Versicherungsombudsman


Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung kann man sich an den Versicherungsombudsman wenden. Die Aufgabe des Ombudsman ist zwischen den beiden Streit Parteien zu schlichten. Die Hilfe des Ombudsmann kann in Anspruch genommen werden bis zu dem Zeitpunkt noch keine Klage eingereicht wurde.

 

 

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