Versicherungspflichtgrenze


Die Versicherungspflichtgrenze ist in der Krankenversicherung, die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers 1 Jahr über dieser Grenze und wird auch im darauf folgenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen, kann der Arbeitnehmer sich entscheiden ob er sich privat oder gesetzlich krankenversichern will.

 

 

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