Änderungen 2013: Praxisgebühr, Rentenbeiträge und Betreuungsgeld

Das Jahr 2013 bringt einige Änderungen mit sich. So hat die Regierungskoalition einige Sachen beschlossen, so unter anderem bei der Praxisgebühr, den Rentenbeiträgen und dem Betreuungsgeld.

So wird Anfang des nächsten Jahres die Praxisgebühr abgeschafft. Als Versicherter einer gesetzliche Krankenkasse zahlt man bei Arzt-, Psychotherapeuten- oder Zahnarztbesuchen, sowie im kassenärztlichen Notdienst einmal im Quartal die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Die Abschaffung der Praxisgebühr bringt nach Informationen der Bundesregierung Entlastungen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro. Des weiteren reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie.

Ab Anfang des nächsten Jahres sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenbeitragssatz liegt aktuell bei 19,6%. Am 1. Januar 2013 fällt der Rentenbeitragssatz um 0,7% auf dann 18,9%. Die Senkung des Rentenbeitragssatzes entlastet Arbeitnehmer und Unternehmen in Deutschland nach Informationen der Bundesregierung um rund 6 Milliarden Euro.

Ab Sommer des nächsten Jahres soll das Betreuungsgeld kommen. So sollen Eltern von 1 jährigen und 2 jährigen Kindern, die keine oder kaum stattliche Betreuungsangebote wahrnehmen, ein Betreuungsgeld ab August 2013 erhalten. Ein Betrag in Höhe von 100 Euro monatlich ist bis Juli 2014 geplant und ab 1. August 2014 soll der Betrag dann auf 150 Euro monatlich steigen.

In den ersten drei Lebensjahren will die Bundesregierung eine kontinuierliche Förderung eines Kindes ermöglichen. Dieses zunächst mit dem Elterngeld und dann anschließend mit dem Betreuungsgeld. Da das Elterngeld bis zu 14 Monaten bezogen werden kann, kann dann daran anschließend für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragt werden, teilte die Bundesregierung mit.