Frauen verdienen weniger als Männer in Deutschland

In Deutschland verdienen Frauen immer noch weniger als Männer. So lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im Jahre 2012 um 22% niedriger als der von Männer. So lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im letzten Jahr bei 15,21 Euro und der von der Männern bei 19,60 Euro, teilte gestern das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am 21.03.2013 mit. So hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern im Vergleich zu den Vorjahren somit bundesweit nicht verändert. Auch die Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland weisen kaum Veränderungen auf: So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet 24 %, in den neuen Ländern lag er bei 8 %.

Untersuchungen der Ursachen des Verdienstunterschieds sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Aktuell liegen dem Statistischen Bundesamt Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Demnach lassen sich gut zwei Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle Unterschiede zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.

Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschiedes kann nicht durch die arbeitsplatzrelevanten Merkmale erklärt werden. So lag im Jahre 2010 der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap bei bundesweit 7 % (unbereinigter Gender Pay Gap 2010: 22 %). Das bedeutet, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 7 % weniger als Männer verdienten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zum individuellen Verhalten in Lohnverhandlungen oder zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Angaben vor.