Gesetzliche Rentenversicherung & Krankenversicherung 2024: Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung werden jährlich der Entwicklung der Einkommen angepasst.

Gesetzliche Rentenversicherung

In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im nächsten Jahr in den neuen Bundesländern auf 7450 Euro im Monat (2023: 7100 Euro im Monat) und in den alten Bundesländern auf 7550 Euro im Monat (2023: 7300 Euro im Monat).

Auf 9200 Euro im Monat (2023: 8750 Euro im Monat) in den neuen Bundesländern und 9300 Euro im Monat (2023: 8950 Euro im Monat) in den alten Bundesländern steigt im Jahr 2024 die Einkommensgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Von in diesem Jahr 43142 Euro auf im nächsten Jahr 45.358 Euro steigt das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung. Das Durchschnittsentgelt dient zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Jahr.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auf 62.100 Euro im Jahr (5175 Euro Im Monat) soll im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzliche Krankenversicherung steigen. In diesem Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 Euro im Jahr oder 4.987,50 Euro im Monat.

Einen Anstieg des Betrages gibt es auch bei der Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer mehr verdient kann sich auch privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 66.600 Euro auf 69.300 Euro jährlich.