Bausparverträge sind übertragbar

Auf der Wunschliste vieler Deutschen ganz oben steht das eigene Haus. Für viele ist der erste Schritt zum eigenen Haus ein Bausparvertrag. Ende 2009 summierten sich nach Angaben der Deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den deutschen Bausparkassen auf 123,4 Milliarden Euro. Was aber tun wenn man die Meinung ändert und den Bausparvertrag nicht mehr benötigt?

Eine Antwort auf diese Frage gab der Bundesverband deutscher Banken. So hat man die Möglichkeit den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben, wenn man den Bausparvertrag nicht zur Finanzierung einsetzen kann. Die Entscheidung ob eine Übertragung an einen Dritten ok ist liegt im Ermessen der Bausparkassen. Nach Informationen des Bundesverbandes deutscher Banken stimmten diese jedoch in der Regel zu.

Eine Vorrausetzung ist aber das der derjenige der den Bausparvertrag übernehmen will, eine ausreichende Bonität nachweisen kann und ein Angehöriger gemäss § 15 Abgabenordnung (AO) ist. Dazu zählen Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Der Bankenverband rät Verbrauchern dazu, sich bei Ihren Kundenberater darüber zu infomieren.