Die Bedarfsätze um 2% anheben wollen die CDU/CSU und die FDP. Des weiteren sollen die Freibeträge um 3% angehoben werden. Dieses geht aus dem Entwurf für das ”23. Gesetz zur Änderung der Bundesausbildungsförderugsgesetzes“ hervor. Das Gesetz soll am heutigen Nachmittag im Bundestag beraten werden.
Von 521 Euro auf 597 Euro würde nach der Änderung, der Grundbetrag für Studierende die nicht bei Ihren Eltern wohnen steigen. Der Grundfreibetrag vom Einkommen verheirateter Elternteile würde von 1.555 Euro auf 1.605 Euro steigen. Durch die Änderung wird mit Mehrausgaben für Bafög in 2010 von etwa 69 Millionen Euro und für das nächste Jahr mit 373 Millionen Euro gerechnet.
Neben diesen Änderungen würde das Gesetz auch weitere Änderungen mit sich bringen. So sollen beispielsweise die Sozialpauschalen, mit denen die Sozialversicherungskosten berücksichtigt werden, an aktuelle Beitragssätze angepasst werden. Zum Leistungsnachweis sollen zukünftig auch die beim Bachelor-Studium üblichen ECTS-Punkte verwendet werden können.
Eine weitere Punkt ist das, wenn man aus wichtigen Grund zum ersten Mal das Studienfach wechselt, soll man auch danach Bafög für die komplette Regelstudienzeit des neuen Faches beziehen können. Nach dem Gesetz Entwurf, steigt des weiteren die Wohnpauschaule für Menschen die nicht bei Ihren Eltern während der Ausbildung wohnen von 146 Euro auf 224 Euro. Entfallen tut dafür aber dann der bisherige Wohnzuschlag von 72 Euro, der bei besonderen hohen Wohnkosten individuell beantragt werden musste.
Des weiteren ist auch geplant, das Stipendien bis zu einem Betrag in Höhe von 300 Euro im Monat, nicht auf das Bafög angerechnet werden.