Bei den Gebühren für den neuen Personalausweis gab es einige Änderung zum ursprünglichen Entwurf des Bundesinneministeriums. So zahlen unter 24 jährige anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Des weiteren ist der Personalausweis für 16 – 18 jährige nicht kostenlos wie ursprünglich geplant, sondern 16 bis 18 jährige zahlen auch eine Gebühr in Höhe von 22,80 Euro. Personen über 24 Jahre zahlen für den neuen Personalausweis 28,80 Euro.
Des weiteren fallen zusätzliche Gebühren an für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion (6 Euro), das Ändern der PIN im Bürgeramt (6 Euro) und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (6 Euro).
Eine Übersicht über die Gebühren für den neuen Personalausweis nachfolgend:
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Der neue Personalausweiss ist bei antragsstellenden Personen bis 24 Jahre 6 Jahre gültig und 10 Jahre gültig bei antragstellenden Personen über 24 Jahre. Den neuen Personalausweis im Scheckkarten Format kann man ab Anfang November beantragen.