Asylbewerber Regelsätze: Neuberechnung erforderlich

Die Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Zu diesem Urteil kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion.

So entspreche die Festsetzung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. So wurde vom Bundesverfassungsgericht eine transparente und sachgerechte Berechnung der Regelsätze gefordert.

Die Bundesregierung erklärte weiter in ihrer Antwort, das eine Neuberechnung der Regelsätze für Asylbewerber erst erfolgen kann, wenn die neuen Hartz-IV-Regelsätze verabschiedet sind.