Hartz IV: Änderungen 2011

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen treten im Bereich der Grundsicherung ab Januar 2011 in Kraft. Unabhängig von den bereits beschlossenen Änderungen, ist die Erhöhung der Regelleistungen um fünf Euro sowie die Einführung des Bildungspaketes noch von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit.

So treten ab Januar Änderungen beim Elterngeld in Kraft. Das Elterngeld war bisher in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei auf die Leistungen der Grundsicherungen. Das ändert sich ab dem nächsten Jahr. So ist das Elterngeld ab 2011 vollständig als Einkommen berücksichtigt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, dann erhalten sie einen Elterngeldfreibetrag, der anrechnungsfrei bleibt. Betroffene Familien erhalten nähere Informationen dazu in ihrem Jobcenter, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit.

Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, erhält für eine Übergangszeit von zwei Jahren monatlich einen Zuschlag zum Hartz IV im Moment noch. Im ersten Jahr beträgt dieser höchstens 160 Euro und im zweiten Jahr 80 Euro. Ab Januar 2011 wird dieser befristete Zuschlag nicht mehr gezahlt. Rund 165.000 Personen in der Grundsicherung erhalten derzeit diesen Zuschlag.

Ein weitere Änderung gibt es beim Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. So wird ab Januar nächsten Jahres der beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungsempfänger nicht mehr bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird stattdessen die Zeit des Leistungsbezugs als Anrechnungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldet, informierte die Bundesagentur für Arbeit. Ende diese Jahres wird des weiteren auch der Zuschuss zu den Beiträgen zur Rentenversicherung auslaufen. Davon betroffen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die vor ihrem Bezug der Grundsicherungsleistung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren, größtenteils Selbständige.

Noch nicht beschlossen vom Bundesrat sind aktuell die geplante Regelsatzerhöhung sowie die Einführung des Bildungspaketes für Kinder und junge Erwachsene in der Grundsicherung. Auch die Änderung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV Empfänger bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat.