Minijob: Höhere Verdienstgrenzen ab Januar 2013

Ab dem nächsten Jahr steigt die Entgeltgrenze für Minijobber. Das hat der Bundestag auf einer Sitzung in dieser Woche beschlossen. So steigt diese von aktuell 400 Euro auf dann 450 Euro.

Es steigt auch die Entgeltgrenze für Midijobber, also Beschäftigten in der so genannten Gleitzone. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Die Beschäftigten müssen zudem verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Entgeltgrenze für Midijobber steigt von aktuell 800 Euro auf 850 Euro.

Für alle Minijobverhältnisse die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden gelten die Neuregelungen. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.