Änderungen 2013: Das ändert sich im neuem Jahr

Das Jahr 2013 bringt einige Änderungen mit. So gibt es unter anderem Änderungen bei der Praxisgebühr und beim Rentenbeitrag. Nachfolgend finden Sie paar Informationen zu Sachen die sich unter anderem im nächsten Jahr ändern.

Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung steigt Anfang des neuen Jahres die Beitragsbemessungsgrenze. So steigt sie in den alten Bundesländern um 200 Euro und in den neuen Bundesländern um 100 Euro und liegt dann im neuem Jahr in den alten Bundesländern bei 5.800 Euro und in den neuen Bundesländern bei 4.900 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im nächsten Jahr sowohl die Beitragsbemessungsgrenze, als auch die Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von aktuell 3.825 Euro im Monat auf dann 3.937,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 4.237,50 Euro im Monat auf dann 4.350 Euro.

Minijobs

Minijobber können ab dem nächsten Jahr mehr verdienen.So steigt die Verdienstgrenze bei Minijobs von aktuell 400 Euro auf dann 450 Euro. Des weiteren sind Minijobber ab dem nächsten Jahr rentenversicherungspflichtig. So muss der Arbeitgeber dann 3,9% der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss.

Pflegezusatzversicherung

Ab dem nächsten Jahr gibt es eine Förderung durch den Staat bei der Pflegezusatzversicherung. Bisher konnte man solche Zusatzpolicen nur als Sonderausgabe um Rahme der Vorsorgeaufwendungen absetzen, aber auch nur wenn der Höchstbeitrag nicht durch Beträge zu gesetzlichen Pflegeversicherung und Krankenversicherung ausgeschöpft war. Ab dem nächsten Jahr gibt es vom Staat nun einen Zuschuss der einkommensunabhängig ist. Dieser Zuschuss liegt bei 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn der Beitrag zu Pflegezusatzversicherung mindestens 10 Euro im Monat beträgt.

Praxisgebühr

Bisher mussten gesetzliche Versicherte beim Arztbesuch/Zahnarztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zahlen. Die Praxisgebühr entfällt ab dem nächsten Jahr. So müssen gesetzlich Versicherte ab Januar 2013 beim Arztbesuch keine Praxisgebühr mehr bezahlen.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung fällt ab Januar 2013. So sinkt der Rentenversicherungsbeitragssatz um 0,7% von aktuell 19,6% auf dann 18,9% Des weiteren steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013. So steigt sie in den alten Bundesländern um 200 Euro auf 5.800 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern um 100 Euro auf 4.900 Euro

Rundfunkbeitrag

Ab dem nächsten Jahr gibt es den neuen Rundfunkbeitrag. So muss ab dem nächsten Jahr nur noch ein Beitrag pro Wohnung bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Personen da leben und wie viele Rundfunkgeräte sich in der Wohnung befinden. Durch den Beitrag sind auch die privaten Autos aller Bewohner der Wohnung abgedeckt. Der Rundfunkbeitrag liegt bei 17,98 Euro im Monat.

Rürup Rente

Ab den nächsten Jahr steigt der prozentuale Anteil den man steuerlich absetzen kann. So kann ab dem nächsten Jahr 76% der Einzahlungen in eine Rürup Rente bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete absetzen von der Steuer. Das heißt Rürup Rente Beiträge bis zu einem Betrag von 15.200 Euro können Ledige im nächsten Jahr als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen und Verheiratete Beiträge bis zu einem Betrag in Höhe von 30.400 Euro.