Seit Anfang April 2013 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. So müssen bei Parkverstößen, Verstößen gegen das LKW-Fahrverbot und Radfahrer höhere Bußgelder seit dem 1. April gezahlt werden.
So betrugen bisher Verwarnungsgelder für das unberechtigte Parken (kein Parkschein oder Parkzeit überschritten) zwischen 5 Euro und 25 Euro. Hier gab es nun eine Erhöhung um jeweils 5 Euro. Damit liegt die Verwarnungsgelder für das unberechtigte Parken seit Anfang April nun zwischen 10 Euro und 30 Euro. Das ist die erste Anhebung bei den Verwarnungsgelder für das unberechtigte Parken seit dem Jahre 1990.
Eine Anhebung gab es auch bei den Bußgeld für Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot. Bisher lag die Regelbuße für ein mit Verkehrszeichen angeordnetes Lkw-Fahrverbot bei 20 Euro. Dieses wurde nun angehoben auf 75 Euro und orientiert sich an derjenigen für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Das ist die erste Anhebung bei diesem Bußgeld seit dem Jahre 1990.
Eine höheres Bußgeld gibt es nun auch für Fahrradfahrer. So gab es hier eine Erhöhung des Sanktionsniveaus im Verwarnungsgeldbereich um 5 Euro bis 10 Euro.