Tagesgeld: Die stillen Zinsfresser beim Tagesgeld

Ein Tagesgeldkonto bietet die Vorteile, das es flexibel, unkompliziert und leicht verständlich ist. Deswegen ist Tagesgeld in Deutschland sehr beliebt. Dennoch gibt es die stillen Zinsfresser. Woran Sparer denken sollten, darauf hingewiesen hat das Vergleichsportal Verivox.

So können sich beim Tagesgeld die Zinsen jederzeit ändern. Aktuell meistens zum Nachteil der Anleger. „Leider bekommen diese von den Zinssenkungen oftmals gar nichts mit. Denn die Banken benachrichtigen ihre Kunden selten aktiv, sehen vielmehr eine Holschuld auf Seiten der Verbraucher“, sagt Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox. „Wer unangenehme Überraschungen vermeiden will, sollte sich deshalb regelmäßig auf der Webseite seines Geldinstituts oder in der Filiale vor Ort über etwaige Zinsänderungen informieren“, so Prangemeier weiter.

Ihr Tagesgeldkonto besitzen 70% der Deutschen seit mindestens 3 Jahren. Dieses zeigte eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag von Barclays. Des weiteren zeigte diese Studie, dass die Bereitschaft der Deutschen, zu einem besser verzinsten Tagesgeldkonto zu wechseln nicht sehr hoch ist. „Während sich Verbraucher bei der Erstanlage noch aktiv auf die Suche nach dem besten Angebot begeben, nehmen sie es später tatenlos in Kauf, wenn das Zinsschnäppchen zum Flop mutiert“, resümiert Prangemeier. „Um die stillen Zinsfresser zu vermeiden, sollten Sparer mindestens vierteljährlich die Konditionen ihrer Bank einem Marktvergleich unterziehen und gegebenenfalls zu einem besseren Angebot wechseln.“

Ein weiterer Zinsfresser ist ein fehlender Freistellungsauftrag. So müssen Zinserträge in Deutschland versteuert werden. Unabhängig von der Lohnsteuerklasse beläuft sich die Abgabe auf 25% des Zinsgewinns. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn man Kirchensteuerpflichtig ist. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. „Sparer haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Abgabenbefreiung bei ihrer Bank zu stellen. Ledige können so bis zu 801 Euro jährlich vor dem Fiskus retten, Verheiratete bis zu 1.602 Euro“, sagt Prangemeier. „Wer den Freistellungsauftrag vergessen hat, kann zu viel gezahlte Steuern über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das ist zwar etwas aufwendiger, aber immer noch besser, als Zinsgewinne unnötig dem Staat zu überlassen.“